Mobile Endgeräte
Grundsätzlich gilt ein generelles Handy-Verbot.
Mobile (digitale) Endgeräte* sind ausgeschaltet und sicher verwahrt, damit sie das Lernen, die gemeinsamen Pausen und die Flex-Betreuung nicht stören (Goethe-ABC).
Ausnahmen und Sanktionierung
Die Nutzung internetfähiger privater mobiler Endgeräte* ist ab der 8. Jahrgangsstufe ausschließlich in der Mittagspause (13-14 Uhr) erlaubt.
Schüler*innen der Kursstufe dürfen im Kursstufenraum bzw. in Freistunden in ihrem Klassenzimmer mobile Endgeräte* nutzen.
Bei unerlaubter Nutzung, zum Beispiel im Unterricht oder während der Pausen, muss das Gerät unverzüglich ganz ausgestellt werden. Darüber hinaus erfolgt ein Eintrag ins Klassenbuch.
Lehrkräfte können Schüler*innen die Nutzung dieser Geräte erlauben.
Schüler*innen ab der Klasse 10 dürfen im Unterricht private Tablets / iPads verwenden. Die entsprechende Nutzungsordnung ist zu beachten.
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* Handys (Smartphones), Tablets, internetfähige Uhren usw.